
Lebenshilfe-Rat: Unsere Selbstvertretung
Bei der Mitgliederversammlung im Mai 2008 wurde der Lebenshilfe-Rat als Gremium der Selbstvertretung in der Vereinssatzung verankert. Die Mitglieder des Lebenshilfe-Rats werden jeweils für die Dauer von drei Jahren vom Aufsichtsrat berufen. Der Lebenshilfe-Rat setzt sich ausschließlich aus Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zusammen.
Unter dem Motto „Nichts ohne uns, nichts über uns hinweg“ bestimmen und gestalten sie die Lebenshilfe Köln mit. Ihre Wünsche und Erfahrungen werden bei der Planung von Angeboten und Aktivitäten berücksichtigt.
Zurzeit hat der Lebenshilfe-Rat sieben Mitglieder, die sich regelmäßig treffen. Bei den Sitzungen werden Themen besprochen wie:
- Barrierefreiheit
- das Recht auf einfache Sprache
- das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung bei der Lebenshilfe Köln und in der Gesellschaft.
Außerdem beteiligt sich der Lebenshilfe-Rat an der Planung von Festen und Veranstaltungen der Lebenshilfe Köln.
Der Lebenshilfe-Rat berät den Vorstand und den Aufsichtsrat. Pro Jahr findet laut Satzung mindestens ein Treffen mit dem Vorstand statt, um einen regelmäßigen Austausch zu gewährleisten
Von links nach rechts: Leonie Lange (ehemaliges Mitglied), Anne Christin Löwe, Daniel Iven, Victor Gdowczok, Rolf Eberhardt, Sandra Lins
Nicht abgebildet: Johan Werth
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Aufsichtsrat
Informieren Sie sich hier über die Mitglieder des Aufsichtsrats der Lebenshilfe Köln.




