Kinder mit Behinderung werden erwachsen. Das bringt für die Familie viele Veränderungen mit sich: Die eigenen Kinder werden selbständiger und unabhängiger. Auch rechtlich betrachtet, werden sie mit dem 18. Geburtstag volljährig. Es wird dargestellt, was es heißt, „geschäftsfähig“, „deliktsfähig“ oder „schuldfähig“ zu sein. Über diese Begrifflichkeiten und die Folgen sollten Eltern informiert sein.
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln
RA Christoph Esser und Andrea Bahle, Diplom-Pädagogin und Mitarbeiterin der KoKoBe Köln Mülheim
30,- Euro (für Mitglieder kostenfrei)
Kinder mit Behinderung werden erwachsen. Das bringt für die Familie viele Veränderungen mit sich: Die eigenen Kinder werden selbständiger und unabhängiger. Auch rechtlich betrachtet, werden sie mit dem 18. Geburtstag volljährig. Daraus ergeben sich sowohl im Betreuungs- als auch im Haftungsrecht neue Anforderungen. Die Eltern sind nicht mehr automatisch für ihr Kind verantwortlich. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche Betreuung zu beantragen oder über Vollmachten nachzudenken. Es wird dargestellt, was es heißt, „geschäftsfähig“, „deliktsfähig“ oder „schuldfähig“ zu sein. Über diese Begrifflichkeiten und die Folgen sollten Eltern informiert sein.
Es ist gut, sich rechtzeitig mit der Thematik zu befassen, um auf den 18. Geburtstag seines Kindes auch in rechtlicher Sicht vorbereitet zu sein.
Dieses Angebot ist nur für Angehörige von Menschen mit Behinderung