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Kindesschutzverfahren gem. §8a SGB VIII – Berührungen in der beruflichen Praxis

In dieser Veranstaltung wollen wir Ihnen einen Einblick in die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Thema Kinderschutz und den Umgang mit diesem Thema innerhalb der Lebenshilfe Köln geben.

Termine

Mi, 17.04.2024, 16:30 Uhr - 19:30 Uhranmelden

Ort

Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln

Referent:in

Die Referent:nnen sind „Insoweit erfahrene Fachkräfte gem. §8a SGB VIII“

Kosten

40,- € (für Mitarbeiter:innen kostenfrei)

Mitarbeiter:innen, die im sozialen Bereich mit Kindern oder Jugendlichen tätig sind,
werden häufig auch mit Situationen, Verhaltensweisen oder Verhältnissen konfrontiert, die eine Belastung oder gar Gefährdung des Kindes/Jugendlichen vermuten lassen – aber wie soll man sich dann als Mitarbeiter:in verhalten?

In dieser Veranstaltung wollen wir Ihnen einen Einblick in die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Thema Kinderschutz und den Umgang mit diesem Thema innerhalb der Lebenshilfe Köln geben.

Dazu gehen wir kurz auf den „unbestimmten Rechtsbegriff“ Kindeswohl und die wichtigsten gesetzlichen Regelungen ein. Die Herangehensweise, wie man zu einer durch die Gesetzgebung geforderten Bewertung einer möglichen Gefährdung innerhalb der Lebenshilfe Köln kommt, und welche weiteren Verpflichtungen und Handlungsweisen sich daraus ableiten, stellen wir Ihnen genauer vor.

Ziel der Veranstaltung ist, Mitarbeiter:innen eine erste Annäherung an das komplexe Themenfeld zu ermöglichen und ihnen für ihre Arbeit Sicherheit darüber zu geben,
wie sie sich im Falle einer möglichen Gefährdung verhalten. 

Diese Veranstaltung ist speziell für Mitarbeiter:innen der Lebenshilfe Köln!

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