Do, 18.04.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Geschäftsstelle der Lebenshilfe Köln, Berliner Straße 140-158, 51063 Köln
Wie weit geht die Aufsichtspflicht? Sind volljährige Kinder mit Behinderung aufsichtsbedürftig? Wer ist aufsichtspflichtig, wenn die Kinder in Einrichtungen und von Diensten der Lebenshilfe betreut wird? Welche haftungsrechtlichen Risiken bestehen und wie können diese abgesichert werden?
Diese und weitere Fragen in dem Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht werden
in dieser Fortbildung thematisiert.